1. Welche Steuereinnahmen entgehen der Hansestadt Lüneburg durch die Nichterhöhung der Vergnügungssteuer zum 1.1.2012, wie sie von der Verwaltung geplant wurde?
2. Wie würde sich der Lüneburger Haushalt bei Durchsetzung der sogenannten
„Gemeindewirtschaftsteuer“ entwickeln?
3. Welche Auswirkung hätte die von CDU und FDP geplante Steuerreform für Lüneburg?
4. Hat die Steuerdurchsetzung durch die niedersächsischen Behörden einen Einfluss auf den Lüneburger Haushalt? Wenn ja, wie würden sich zusätzliche Steuerprüfer in Niedersachsen aus Sicht der Verwaltung auswirken?
5. Steuerdurchsetzung
a) Sind Medienberichte zutreffend, wonach ein vormals stadtbekannter Lüneburger Gastronom eine Steuerschuld in relevanter Höhe gegenüber der Hansestadt und dem Land Niedersachsen hat, der nun nicht mehr auffindbar ist?
b) Wie kann eine solche Steuerschuld entstehen, wenn seitens der Gewerbetreibenden Abschlagszahlungen zu leisten sind?
c) Welche Instrumente haben Stadt und Land einer ausbleibenden Abschlagszahlung, bzw. einer realen Steuerschuld entgegenzutreten? Wurden diese Maßnahmen im Fall des stadtbekannten Gastronomen ergriffen? Waren diese Maßnahmen bisher erfolgreich?
d) Welche gesetzlichen Änderungen oder auch Änderungen an der Ausstattung der Finanzbehörden, z.B. durch mehr Steuerprüfer, können die Steuerdurchsetzung verbessern?
6. Wieviele Lüneburger Gewerbetreibende haben eine Steuerschuld gegenüber der Hansestadt von mehr als 100.000,- EURO?

(Angaben ohne Gewähr)