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Lüneburg / Nord-Ost-Niedersachsen

Neue Recherchearbeit über die Lüneburger NS-Geschichte erschienen

Rubrik: Titelseite, Gesellschaft

Unter dem Titel ?Für eine Liebe so bestraft?? hat die Lüneburger VVN-BdA eine weitere Schrift zur NS-Stadtgeschichte herausgebracht.


In dieser Broschüre wird die Verfolgung und Verurteilung vieler Frauen der Lüneburger Region dargestellt, deren Verbrechen darin bestand, einen nicht-deutschen Mann zu lieben. Diese Frauen lebten ihr Bedürfnis nach Zärtlichkeit und Liebe aus, obwohl ihnen in den meisten Fällen klar war, dass dieses verboten war, ihr Tun für sie und ihren Liebhaber gravierende Folgen haben kann. Sie lebten im Privaten Menschlichkeit in der unmenschlichen Umgebung des deutschen Faschismus.

Unglaublich, welche Energie viele Bürger der Region aufbrachten, um diese Liebesverhältnisse zu unterbinden und zu ahnden, wie tief verwurzelt der rassistische Hass und die Volksgemeinschaftsideologie in der Gedankenwelt dieser ?netten Nachbarn? saß. Der Mitarbeiter einer Firma in Alt Garge etwa, der seine Kollegin mit einem Kriegsgefangenen spazieren gehen sah und nichts anderes zu tun hatte, als diese Beobachtung seinem Vorgesetzten zu melden wohl wissend, dass er mit dieser Mitteilung den beiden schweres Leid zufügen würde oder die vielen Bewohner Erbstorfs, welche des Nachts auf den Beinen waren, um den französischen Kriegsgefangen nicht entkommen zu lassen, welcher sich in der Wohnung einer deutschen Frau aufhielt und versuchte, seinen Häschern zu entfliehen ? für alle diese Verfolgungstäter gab es Handlungsalternativen selbst im NS-System, die sie aber bewusst nicht nutzen wollten.

Auch für die Lüneburger NS-Justiz, die Staatsanwälte und Richter, gab es Alternativen: Nicht eines der aufgeführten Urteile gegen diese Frauen wurde wegen ?besonderer Milde? mittels einer Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben oder in einer Revision kassiert. Im Gegenteil: Es wurde sogar über das vorgesehene Strafmaß hinaus abgeurteilt mit Begründungen wie dieser: ?Schließlich ist in hohem Maße belastend für sie, dass sie sich mit einem Polen abgab. Die Minderwertigkeit dieses Volksstammes?ist allgemein bekannt und eine deutsche Frau darf sich mit einem Polen nicht auf eine Stufe stellen.?

Die Justiztäter wurden nach 1945 nicht belangt, sondern blieben ? vielfach im Lüneburger ? Gerichtswesen tätig.

Die Broschüre ist für 3.00 € im Heinrich-Böll-Haus Lüneburg in der Katzenstraße zu erhalten.



Autor/Quelle: Lokale Agenda 21 PM

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