Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar (siehe blog.eichhoernchen.fr/post/Prozess-geht-uns-auf-den-Keks-Akte-1-einer-Berufung ) und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen (Hintergründe hierzu siehe blog.eichhoernchen.fr/post/Justizabsurdum-Erzwingunshaft ) und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat - Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt worden - und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Weitere Verhandlungstermine wird es voraussichtlich am 31.1. und 14.2. geben - wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.
Informationen:
- Zum ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht am 9.1.2012: blog.eichhoernchen.fr/post/Prozess-geht-uns-auf-den-Keks-Akte-1-einer-Berufung
- Zu der Festnahme von Karsten nach dem ersten Verhandlungstag am 9.12.2012: blog.eichhoernchen.fr/post/Justizabsurdum-Erzwingunshaft
- Hintergründe: blog.eichhoernchen.fr/post/Keksprozess-Berufungsverhandlung

(Angaben ohne Gewähr)