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Lüneburg / Nord-Ost-Niedersachsen

Worin unterscheiden sich Bio-Waren mit EU-Bio-Siegel von den Produkten der Anbauverbände?

Rubrik: Titelseite, Bildung & Wissen

Staatliches Bio-Siegel versus Anbauverbände. Das bekannteste und am häufigsten genutzte Label ist das staatliche Bio-Siegel. Es wird seit 2001 vergeben und kennzeichnet Lebensmittel, die der EU-Öko-Verordnung genügen und damit die großen Grundregeln für Bio erfüllen


Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdünger sowie jeglichen Einsatz von Gen-Technik. Rinder, Schweine und Hühner müssen artgerecht gehalten werden. Das Futter muss zu 100 Prozent aus ökologischem Anbau sein, in Ausnahmefällen kann aber auch konventionelle Ware in den Futtertrog. Verarbeitete Produkte dürfen das Siegel tragen, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten biologischer Herkunft sind. Erlaubt sind 47 Zusatzstoffe sowie natürliche Aromen.
Strengere Richtlinien haben sich die acht deutschen Bio-Anbauverbände auferlegt, wobei Bioland, Demeter und Naturland am bedeutendsten sind. Ein wesentliches und gemeinsames Kennzeichen ist der Gedanke der Kreislaufwirtschaft. Das heißt, der gesamte Betrieb muss auf Öko umgestellt werden. EU-Bio-Bauern können hingegen auch nur Teile umstellen, den Gemüseacker zum Beispiel, während die Tierhaltung konventionell weitergeführt wird – wodurch die Gefahr einer Vermischung wächst. Das Öko-Futter muss mindestens zur Hälfte vom eigenen Hof stammen. Die Anzahl der Tiere ist an die Betriebsgröße gebunden, Masttiere haben in der Regel mehr Platz im Stall. Die Verwendung von natürlichen Pflanzenschutzmitteln wie Kupfer, die gegebenenfalls für Mensch und Umwelt auch schädlich sein können, ist stärker reglementiert. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist bei den Anbauverbänden sehr begrenzt, synthetisch gewonnene Aromen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn produktspezifische Genehmigungen vorliegen.



Autor/Quelle: Infos von ÖKO-TEST

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