Die Gesetzesänderung der Bundesregierung zum Gründungszuschuss tritt bereits ab dem 01.11.11 in Kraft. Verändert wurde u.a. die Frist für die Beantragung des Gründungszuschusses. Der für den Bezug des Gründungszuschusses mindestens erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld I ist von 90 auf 150 Tage erhöht worden. Das bedeutet, dass Gründer/Innen den Gründungszuschuss bereits 150 Tage (5 Monate) vor Auslaufen ihres Arbeitslosengeld I-Anspruches beantragen müssen. Bei einer typischen Anspruchsdauer des Arbeitslosengeld I von einem Jahr, haben Gründer/Innen einer eigenen Existenz statt der 9 Monate also nur noch 7 Monate Zeit, seine/ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Es bleibt auch weniger Zeit, dass eigene Unternehmen im Markt zu positionieren. Voraussichtlich werden davon ca. 800 Unternehmensgründungen in der Region Lüneburg betroffen sein.*
Zu diesem wichtigen Thema findet für Interessierte am 14.10.11 eine Podiumsdiskussion mit Herrn MdB Eckhard Pols, Herrn Jens Schmidt (Gründer von Lüne PC- und Netzwerkservice) und Herrn Heiko Bieniußa (HB Result) vom Beraterteam Lüneburg statt.
Existenzgründer/Innen und Gründungsinteressierte erhalten wichtige Informationen über die Auswirkung der neuen Gesetzeslage. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion besteht für Interessierte die Möglichkeit ihre Fragen zu stellen.
Ort: Bodega(Gewölbekeller) Heiligengeiststr. 42 21335 Lüneburg
Uhrzeit: 19 bis 21:30 Uhr
Anmeldung unter: kontakt@beraterteam-lueneburg.de

(Angaben ohne Gewähr)