Die Frankfurter Rundschau geht heute in einem
Bericht auf diesen Streitfall ein.
Der Hintergrund: Für die Fertigung neuer CASTOR V/19 ist eine neue
Zulassung nach IAEA 96 erforderlich. Dafür ist der Sicherheitsnachweis
des gesamten Behälters zu prüfen.
Die BAM hat nun begründete Zweifel, ob die GNS eine hinreichende
Qualitätssicherung bei der Herstellung der Tragkörbe sicherstellen kann.
Die Vorhaltungen kumulieren in dem Satz: "Die von Ihnen dargelegte
Beschreibung des Sachverhalts bestätigt unsere Auffassung, dass (die)
GNS nicht in der Lage ist, den Prozess der "zulassungsvorlaufenden
Fertigung" sicher zu beherrschen". Das heißt, die GNS fertigt neue
Behälter vom Typ CASTOR V/19, obwohl für die Eignung des
Schweißverfahrens bzgl. dynamischer Belastungen der Schweißnähte
von Tragkörben im Innern der Behälter keine Nachweise vorgelegt
wurden. Die BAM geht in dem Briefwechsel noch weiter, die Behörde
will "nun ein vorsätzliches Umgehen von Schritten zu einer
qualitätsgesicherten Fertigung durch die GNS erkennen".
"Das ist starker Tobak", kommentiert die BI. Denn die Tragkörbe
dienen der Fixierung und dem Schutz vor Schädigung der
Brennelemente im Falle mechanischer Belastungen, z.B. bei Aufprall
und Erschütterung. Bereits im Mai 2008 hatte die BAM gegenüber der
GNS kritisiert, dass für die Sicherheitsnachweise beim Castor HAW
28M "frei gewählte Parameter in Rechenmodelle eingefügt" eingefügt
worden waren.
Angesichts der bevorstehenden Castor-Transporte nach Ahaus,
Greifswald und Gorleben fordert die BI den Stopp dieser Transporte und
den Widerruf der Transportgenehmigungen seitens des Bundesamtes
für Strahlenschutz (BfS). Die monierten sicherheitsrelevanten Einwände
müssten nun von unabhängigen Gutachtern geprüft werden. BI-Sprecher
Wolfgang Ehmke: "Der GNS muss angesichts dieses hanebüchenen
Umgangs mit Sicherheitsnachweisen beim Umgang mit
hochradioaktiven Abfällen die Lizenz entzogen werden."

(Angaben ohne Gewähr)