Auf seiner Sitzung am 17. Juni räumte der ehemalige Vize-Präsident des BfS ein, dass das Bergrecht Vorzug vor dem Atomrecht fand, um der Öffentlichkeit formelle Beteiligungsrechte vorzuenthalten.
Auf Nachfrage erklärte Rösel demnach, dass ein Planfeststellungs-verfahren nach Atomrecht auch möglich gewesen wäre, "unter Einbau des
Bergrechts". Das Atomrecht indes sieht mehr Mitwirkungsrechte der
Öffentlichkeit vor. "Eine formelle Bürgerbeteiligung hat es nicht gegeben", sagte, Rösel. "Wir haben aber in sehr umfänglichem Stil die Bevölkerung informiert." Er sei in manchen Arbeitswochen an vier Abenden in der Region zu Vorträgen unterwegs gewesen.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI): "Das ist auch
heute noch die Linie des Bundesumweltministers, mitreden dürfen alle,
formelle Rechte, vor allem Klagerechte aber bleiben der Öffentlichkeit
vorenthalten." Die BI fordert bekanntermaßen - unter der Prämisse des
Atomausstiegs - die Aufgabe des Standorts Gorleben und ein
vergleichendes Suchverfahren mit echter, formeller
Öffentlichkeitsbeteiligung. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:"Preußisches
vordemokratisches Denken beherrscht die politische Klasse, wenn es um
die Endlagersuche geht."

(Angaben ohne Gewähr)