Die Bundesregierung hat aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
über die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Hartz-IV-Leistungen um fünf Euro auf den neuen Regelsatz von 364 Euro als Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene erhöht. Die Regelsätze für Kinder bleiben bestehen, wobei Kinder und Jugendliche ergänzend zu den Regelleistungen zusätzlich ein Bildungspaket als
Sachleistung erhalten.
„Das ist die richtige Reaktion der Bundesregierung auf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe“ lobt MdB Eckhard Pols. Außerdem sei es ein positives Zeichen für die gesamte Gesellschaft und insbesondere für
die arbeitenden Bürger in Deutschland.
Die Kritik vom Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge, der
die Neuregelung von Hartz-IV als Skandal bezeichnet hatte, trifft
beim Abgeordneten auf Unverständnis. „Das ist reiner Populismus“
entgegnet Eckhard Pols.
Herr Mädge betreibe verantwortungslose Politik, wenn er höhere Hartz-IV-Sätze fordere. Denn die Bundesregierung habe sich das Ziel gesetzt, die Staatsverschuldung zu verringern, damit auch in den kommenden Jahrzenten
noch Sozialleistungen bezahlt werden können und die Pro-
Kopfverschuldung nicht immer weiter steige.

(Angaben ohne Gewähr)
FDP und CDU lassen den Graben zwischen Arm und Reich immer größer werden. Die Klientelpolitik ist einfach nicht mehr zu ertragen. Als Berechnungsgröße die Statistikwerte der Einkommen der unteren 15% zu nehmen ist verwerflich.
Da gehören sicher die Menschen dazu, die weit unter dem Mindestlohn arbeiten. Wenn die Regierung den Mindestlohn auf 8,50 Euro für alle Tätigkeiten vorschreiben würde, dann sind die 15% gerechtfertigt, so aber nur reine Schönfärberei.